Logo

DATENSCHUTZ & AGBs

Datenschutz

Diese Datenschutzhinweise sollen Sie darüber informieren, wie Ihre Daten innerhalb unserer Website verarbeitet werden.

Verantwortlicher

Zimmerei Stanner
Am Gruberbach 9, 87672 Roßhaupten, Deutschland

Telefon: +49 (0) 83 67 91 39 57 0
E-Mail: info@zimmerei-stanner.de
Web: www.zimmerei-stanner.de

Datenschutz

Sollten Sie Fragen zu datenschutzrechtlichen Belangen haben, schicken Sie doch einfach eine E-Mail.

Kontaktaufnahme
Sie können mit uns Kontakt über die vorgenannten Kontaktdaten aufnehmen. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO.
Dies bedeutet, wir verarbeiten Sie, um unsere Leistungen Ihnen gegenüber erbringen zu können.

Wir speichern Ihre Daten für die Dauer der Erbringung unserer Leistungen und solange dies die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen verlangen.
Die Aufbewahrungsfristen ergeben sich bspw. aus dem Handels- und Steuerrecht.

Zugriff auf diese Daten hat lediglich unser Unternehmen.

Ihre Daten werden in der Regel nicht an weitere Dritte weitergegeben, außer es ist gesetzlich vorgegeben.

Es besteht die Möglichkeit, dass Ihre E-Mail über verschiedene Server geleitet wird und es daher zu einer Datenübermittlung in ein Drittland kommen kann.

Sicherheitsmaßnahmen
Wir haben diverse technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, damit die Datenverarbeitung sicher gestaltet ist.

Verschlüsselung unserer Websites
Wir haben unsere Website mit einem 256-bit-Schlüssel gesichert. Sollte es erforderlich sein, werden wir eine höhere Verschlüsselung einsetzen.

Ihre Rechte als betroffene Person
Sie als unser Website-Besucher haben folgende Rechte:
– Recht auf Auskunft bzgl. der Verarbeitung Ihrer Daten
– Recht auf Berichtigung Ihrer Daten
– Recht auf Sperrung Ihrer Daten
– Recht auf Löschung/Vergessenwerden Ihrer Daten
– Recht auf Übertragung Ihrer Daten
– Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

Sollte die Verarbeitung Ihrer Daten auf einer Einwilligung beruhen, haben Sie ein Widerspruchsrecht, welches Sie für die Zukunft aussprechen können.
Bitte nehmen Sie hierzu direkt Kontakt mit uns auf über folgende E-Mail-Adresse: info@zimmerei-stanner.de

Server-Log-Dateien
Es werden keine Server-Log-Dateien verarbeitet.

Cookies
Bei Cookies handelt es sich um kleine Textdateien, welche lokal im Zwischenspeicher Ihres Internetbrowsers gespeichert werden.
Diese ermöglichen die Wiedererkennung Ihres Internetbrowsers. Grundsätzlich werden diese Cookies benötigt, damit Sie unsere Website vollumfänglich nutzen können.
Es handelt sich somit um technisch erforderliche Cookies.

Es werden keine Cookies gesetzt.

Weiteres
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir unsere Datenschutzhinweise jederzeit kurzfristig anpassen können.
In diesem Fall gelten die neuen Datenschutzhinweise, wenn Sie unsere Website wieder besuchen.

Des Weiteren möchten wir darauf hinweisen, dass alle Firmen- und Markenzeichen, welche in unserer Website genannt sind, im Eigentum der jeweiligen Firma stehen.
Die Nennung innerhalb unserer Website geschieht zu rein informativen Zwecken.

AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Zimmerei Stanner, 87672 Roßhaupten, Stand: Dezember 2021

1. Allgemeines
1.1 Für die Arbeiten an Bauwerken gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Sofern dem Angebot Abbildungen, Zeichnungen, Abbundpläne und dergleichen beiliegen, gelten diese nur annähernd als maßgenau. Abbundzeichnungen gelten als verbindlich, wenn diese durch den Auftraggeber bestätigt wurden. Alle von der Zimmerei Stanner erstellten Unterlagen sind ihr Eigentum und dürfen nicht ohne ihre ausdrückliche Zustimmung in irgendeiner Form vervielfältigt oder an Dritte weitergereicht werden. 1.2. Soweit der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung als zusätzlich vereinbart.

2. Geltung
Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, einschließlich hierbei erbrachter Beratungsleistungen, die nicht Gegenstand eines selbstständigen Beratungsvertrages sind, und regeln die Zusammenarbeit zwischen der Firma Zimmerei Stanner und deren Vertragspartnern. Sie finden keine Anwendung bei der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungsverfahren. Abweichenden Bedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen.

3. Termine, Lieferung und Genehmigungen
Liefer- und / oder Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie in schriftlicher Form mitgeteilt und vereinbart wurden. Bei Montage der gelieferten Hölzer durch die Zimmerei Stanner  muss der Auftraggeber sicherstellen, dass eine ausreichend große Zufahrt direkt bis zum Aufstellort möglich ist. Alle Hindernisse im Arbeitsbereich und um den Aufstellort herum sind vom Auftraggeber im Vorfeld selbst zu entfernen. Der Auftraggeber hat einen kostenfreien Wasser- und Stromanschluss bei Montagebeginn zur Verfügung zu stellen. Behördliche oder sonstige Genehmigungen sind vom Auftraggeber selbst zu beschaffen und dem Auftragnehmer rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer hat hierzu notwendige Unterlagen dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.

4. Mängelansprüche
4.1 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt, frühestens mit der förmlichen Abnahme der erbrachten Leistungen durch die Firma Zimmerei Stanner  oder der Ingebrauchnahme der Leistung. Einer Abnahme steht es gleich, wenn der Auftraggeber zur Abnahme durch den Auftragnehmer aufgefordert wird und er dieser Aufforderung nicht nachkommt. 4.2 Soweit der Vertragspartner der Zimmerei Stanner ein Verbraucher nach § 13 BGB ist, richten sich die Mängelrechte sowie die Verjährung der Mängelansprüche nach den Vorschriften des Werkvertragsrechts des BGB. 4.2 Soweit der Vertragspartner der Firma Zimmerei Stanner ein Unternehmer nach § 14 BGB ist, richten sich die Mängelrechte sowie die Verjährung der Mängelansprüche nach den Vorschriften der VOB/B) in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung. 4.3 Alle Mängel sind der Zimmerei Stanner  unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Dabei hat der Auftraggeber eine angemessene erforderliche Frist zur Mängelbegutachtung und zur Mängelbeseitigung zu gewähren. Der Auftraggeber hat der Zimmerei Stanner oder deren Beauftragten die Möglichkeit der Mängelbesichtigung und -beseitigung einzuräumen. Geschieht dies nicht innerhalb einer angemessenen Zeit, so erlischt der Anspruch auf Mängelbeseitigung. 4.4 Offensichtliche Mängel nach Fertigstellung sind der Zimmerei Stanner unverzüglich, spätestens 6 Werktage nach Abnahme oder Ingebrauchnahme, anzuzeigen. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Zimmerei Stanner oder seiner Erfüllungsgehilfen vorliegen und soweit es sich nicht um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit handelt, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. 4.5 Von der Gewährleistung sind Mängel ausgeschlossen, die vom Auftraggeber zu vertreten sind (z. B. fremde Beschädigung, falsche Bedienung, fehlender Holzschutz, Bauschimmel etc.). Weiterhin sind Mängel durch höhere Gewalt ausgeschlossen (z. B. Blitzschlagschäden durch außergewöhnliche mechanische und chemische Einflüsse).

5. Eigenschaften des Holzes
Holz ist ein Naturprodukt. Jedes Stück hat sein eigenes Aussehen, seinen eigenen Charakter und seine eigene Lebendigkeit. Seine naturgegebenen Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer seine biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften bei Kauf und Verwendung zu berücksichtigen. Die Bandbreite von natürlichen Farb-, Struktur und sonstigen Unterschieden innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz und stellt keinerlei Reklamations- oder Haftungsgrund dar. Holzfehler sowie eventuelle Formänderungen sind naturbedingt und geben keinen Grund zur Reklamation. Holz kann Risse bilden, kann harzen, kann sich verfärben und trockene Äste können ausfallen. Auch diese Eigenschaften geben keinen Anlass zur Mängelrüge. Es handelt sich insoweit nicht um Mängel. Durch extreme Witterungseinflüsse, insbesondere nach langen Wärmeperioden, können sich im Holz auffällige Trockenrisse bilden. Diese Risse haben keinen Einfluss auf die Festigkeit und die Belastbarkeit des Holzes. Ebenso können sich durch Änderungen der Holzfeuchte geringfügige Veränderungen in der Maßhaltigkeit der Hölzer ergeben. Alle diese Auswirkungen sind unbeeinflussbare Eigenschaften des Werkstoffes Holz und stellen daher keinen Mangel dar. Gegebenenfalls hat der Auftraggeber vor Auftragserteilung sich fachgerechten Rat einzuholen.

6. Preise
Alle Preise sind freibleibend. Die Bindefrist für Angebote beträgt 4 Wochen, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde.

7. Eigentumsvorbehalt
Für Lieferung von Materialien gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte und eingebaute Ware ist bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Zimmerei Stanner. Soweit die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile des Grundstücks geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine dem Auftragnehmer die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und ihm das Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu übertragen. Die Demontage und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Werden Liefergegenstände mit einem anderen Gegenstand fest verbunden, so überträgt der Auftraggeber, falls hier durch Forderungs- oder Miteigentumsrechte an dem neuen Gegenstand in Höhe der Forderung des Auftragnehmers entstanden sind, das Eigentum hieran an den Auftragnehmer.

8. Kündigung
Im Falle einer Kündigung des Auftrages ohne Verschulden der Zimmerei Stanner trägt der Kunde alle bis dahin angefallenen Kosten. Kündigt der Besteller, so ist Zimmerei Stanner berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; die Zimmerei Stanner  muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was sie infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die Höhe ermittelt die Zimmerei Stanner  je nach Leistungsstand. Zu den baulichen Genehmigungen gehören auch alle Absprachen und Kosten mit dem Bauamt und gegebenenfalls mit einem Prüfstatiker.

9. Zahlungen
9.1 Das Zahlungsziel nach Rechnungsstellung und -zugang beträgt für alle Teil- und Abschlagsrechnungen, sowie für alle sonstigen Rechnungen, 10 Werktage.  9.2 Der Auftraggeber kommt mit seinen Zahlungsverpflichtungen nach Ablauf des Zahlungsziels in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. 9.3 Bei Stundenlohnarbeiten gilt der jeweils zwischen den Parteien zum Zeitpunkt der Auftragserteilung für die Zusatzarbeiten vereinbarte Stundenlohn. 9.4 Der Auftraggeber  kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aus dem gleichen Vertragsverhältnis aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Besteller nur aus Gründen geltend machen, die auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen. Der Auftraggeber kommt mit seinen Zahlungsverpflichtungen nach Ablauf des Zahlungsziels in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Es gilt der jeweils vom Auftragnehmer zum Zeitpunkt der Auftragserteilung für die Zusatzarbeiten geltende Stundenlohn.

10. Streitigkeiten und sonstiges
10.1 Die Zimmerei Stanner  ist berechtigt, soweit die Parteien Kaufleute sind und nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, statt eines Verfahrens vor der ordentlichen Gerichtsbarkeit die Durchführung eines Schiedsverfahrens gemäß der Schiedsordnung (SO Bau) der ARGE Baurecht des Deutschen Anwalt-Vereins, jeweils neueste Fassung, zu wählen. 10.2 Des Weiteren ist die Zimmerei Stanner berechtigt, soweit die Parteien Kaufleute sind und nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen dem entgegenstehen, als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag vor ordentlichen Gerichten den Hauptsitz des AG, den Sitz des Bestellers oder den Erfüllungsort der vertraglichen Leistung zu wählen. 10.3 Die Zimmerei Stanner  nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. 10.4 Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis kommt ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung, die Geltung des UN-Kaufrechtes ist ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Alle vertraglich relevante Korrespondenz, insbesondere rechtserhebliche Erklärungen, sind daher in deutscher Sprache abzugeben.

11. Erfüllungsort
Erfüllungsort/Gerichtsstand (1) Erfüllungsort für sämtliche Liefer-, Zahlungs- und sonstige Vertragsverpflichtungen beider Parteien ist Rosshaupten im Allgäu.

12. Datenschutz
Die im Rahmen der Zusammenarbeit übermittelten Daten des Kunden werden in der EDV der Zimmerei Stanner gespeichert und vertraulich behandelt. Sämtliche datenschutzrechtliche Erfordernisse, insbesondere die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes, werden beachtet. Gibt der Kunde im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit persönliche Daten, insbesondere seine E-Mail-Adresse, an, so werden diese Daten außer zur Qualitätssicherung nur zur Durchführung der Zusammenarbeit notwendigen Auftragsabwicklung erhoben und verarbeitet. Die Daten werden von der Zimmerei Stanner nicht an Dritte weitergeleitet. Ausnahmen bestehen, wenn Logistik- oder Transportunternehmen beauftragt werden, die Lieferungen des Auftraggebers durchzuführen. In diesem Falle werden nur die Adressdaten weitergegeben.

13. Versicherungen
Der Auftraggeber verpflichtet sich, hinsichtlich des durchzuführenden Bauvorhabens in Bezug auf das bei der Zimmerei Stanner beauftragte Gewerk eine Bauleistungsversicherung und eine Bauherrenhaftpflichtversicherung in jeweils angemessener Höhe zum Bauvorhaben abzuschließen und für die Dauer der in Ziffer 4. vereinbarten Gewährleistungsfrist aufrecht zu erhalten. Auf Verlangen wird der Bauherr den Bestand der vorgenannten Versicherung schriftlich nachweisen und eine Kopie der jeweiligen Versicherungsbedingungen aushändigen.

14. Schlussbestimmungen
14.1 Telefonische und mündliche Auskünfte zu Waren, Preisen, Produktions- und Lieferfristen sind zunächst grundsätzlich unverbindlich und bedürfen stets der schriftlichen Bestätigung der Zimmerei Stanner bevor sie wirksam und verbindlich werden. 14.2 Sollten einzelne Bestimmungen oder Bestandteile des Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Für den Fall, dass eine der Regelungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam ist, tritt an ihre Stelle die jeweilige Bestimmung der VOB/B, soweit der Besteller Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist. Enthält die VOB/B keine entsprechende Regelung, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Sonst gelten die gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Besteller Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist.